Gerd Brüdermüller
DER HALBTEILUNGSGRUNDSATZ.
EGALITÄRE UND EGALITARISTISCHE GERECHTIGKEIT
Ursprünglich galt Gerechtigkeit als die Tugend (Aristoteles) des ge-ordneten Verhaltens zum Mitmenschen. Gerechtigkeit konnte hierbei als ausgleichende und auch als austeilende verstanden werden, je nachdem, ob es um den Austausch von Gütern und Verträgen oder aber um das Zuteilen in einer Gemeinschaft ging. Nach Ansätzen bei Platon, der Gerechtigkeit nicht mehr nur individualethisch, sondern vor allem als Ordnungsprinzip des Staates verstand, verlagerte sich im Lauf der Jahrhunderte die Aufmerksamkeit von der Gerechtigkeit als Tugend der Individuen hin zur Gerechtigkeit als Tugend von Institution. Einen wichtigen und nachhaltigen Schritt auf dem Weg zu diesem Gerechtigkeitsverständnis unternahm Kant, indem er Gerechtigkeit als die dem gesamten Recht zugrunde liegende Idee und als ein - formales - "Prinzip der Möglichkeit des rechtlichen Zustands unter Menschen" bezeichnete: "Der rechtliche Zustand ist dasjenige Verhältnis der Menschen unter einander, welches die Bedingungen enthält, unter denen allein jeder seines Rechts teilhaftig werden kann, und das formale Prinzip der Möglichkeit desselben, nach der Idee eines allgemein gesetzgebenden Willens betrachtet, heißt die öffentliche Gerechtigkeit." (Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe 6, 305f). Hinsichtlich der "öffentlichen Gerechtigkeit" wurde zwischen politischer und sozialer Gerechtigkeit unterschieden, wobei es mit Bezug auf konkrete politische und soziale Verhältnisse im Kern um die Frage ging, wie es überhaupt gelingen kann, politische und soziale Verhältnisse gerecht zu ordnen. Rawls machte hierbei den entscheidenden und die Gerechtigkeitsdebatten bis heute prägenden Vorschlag, eine die wesentlichen politischen und sozialen Institutionen umfassende gesellschaftliche Ordnung sei gerecht, in der die Regeln und Institutionen der sozialen Kooperation von Formen willkürlicher Herrschaft frei seien, d. h. gegenüber einer jeder beliebigen Person gerechtfertigt werden könnten, und zwar insbesondere auch gegenüber den sozial am schlechtesten Gestellten. [...]